§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge der AI LABS GmbH, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf („AILABS“), über die Bereitstellung und Nutzung ihrer KI-gestützten Software-, Plattform-, Hosting-, Support- und sonstigen Leistungen („KI-Plattform“).
1.2 AILABS schließt die Nutzung der KI-Plattform nur mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB („Kunde“) zu Bereitstellung an deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („Nutzer“).
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn AILABS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.4 Die für den Vertragsschluss maßgebliche Sprache ist deutsch. Übersetzungen der AGB in andere Sprachen dienen einzig dem Informationszwecke.
1.5 „KI-Plattform“ ist die von AILABS bereitgestellte digitale Anwendung einschließlich ihrer vereinbarten Funktionen, Schnittstellen, Dokumentation, Updates und Administrationsoberflächen. „LLMs“ sind große Sprachmodelle und sonstige Modelle der künstlichen Intelligenz, die von AILABS oder Drittanbietern eingesetzt werden. „Kundeninhalte“ sind alle vom Kunden oder autorisierten Nutzern eingegebenen, hochgeladenen, übertragenen oder über Schnittstellen bereitgestellten Daten, Prompts, Dokumente und sonstigen Inhalte. „Outputs“ sind durch die Plattform erzeugte oder aufbereitete Ergebnisse.
1.6 „Hosting-Modelle“ sind (a) SaaS/Dedicated Hosting, bei dem AILABS die Plattform in einer von AILABS oder ihren Dienstleistern betriebenen Umgebung bereitstellt, und (b) Self-Managed Hosting, bei dem der Kunde die Plattform in seiner eigenen oder von ihm beauftragten Umgebung betreibt. „Autorisierte Nutzer“ sind die vom Kunden im vereinbarten Umfang benannten natürlichen Personen. „Drittanbieter-Integrationen“ sind Dienste, Datenquellen, APIs, Add-ons oder sonstige Leistungen Dritter, die mit der Plattform verbunden oder über sie zugänglich gemacht werden.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Angebote von AILABS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde kann über das Online-Bestellverfahren, per E-Mail oder in anderer vereinbarter Form ein verbindliches Angebot abgeben. Im Online-Verfahren kann der Kunde Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch eine elektronische Bestellbestätigung von AILABS, durch ausdrückliche Annahme in Textform oder durch Freischaltung des vereinbarten Zugangs zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Maßgeblich sind die im Angebot, Bestellformular oder Auftrag ausgewiesenen Leistungen, das Hosting-Modell, Nutzerzahlen, Vergütung, Laufzeit und besondere Leistungsparameter.
2.3 Bei Widersprüchen zwischen individuellen Vertragsunterlagen und diesen AGB gehen die individuellen Vertragsunterlagen vor.
§ 3 Leistungsgegenstand und Nutzung der KI -Plattform
3.1 AILABS stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarte Plattform zur Nutzung bereit. Art, Umfang und technische Voraussetzungen ergeben sich aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und der jeweils aktuellen Dokumentation. AILABS schuldet nicht die Erstellung eines bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Ergebnisses.
3.2 Outputs werden unter Einsatz statistischer und generativer Verfahren erzeugt. Sie können unvollständig, fehlerhaft, verzerrt oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein. Die Plattform ersetzt keine fachliche, rechtliche, medizinische, steuerliche oder sonstige professionelle Prüfung. Der Kunde prüft Outputs vor jeder Verwendung eigenverantwortlich und sorgt, soweit erforderlich, für eine angemessene menschliche Aufsicht.
3.3 AILABS ist berechtigt, die für die KI-Plattform eingesetzten LLMs, Modellversionen, Datenquellen, Schnittstellen, Infrastrukturkomponenten und sonstigen technischen Komponenten jederzeit zu ändern, auszutauschen, weiterzuentwickeln oder durch funktional vergleichbare Komponenten zu ersetzen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere technische oder wirtschaftliche Erfordernisse, Änderungen der Verfügbarkeit oder der Bedingungen von Drittanbietern, Sicherheits- oder Datenschutzanforderungen, Änderungen der Rechtslage oder behördlicher Vorgaben, Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die Vermeidung oder Behebung von Störungen sowie die Weiterentwicklung und Verbesserung der KI-Plattform.
Die Änderung darf den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. AILABS ist insbesondere nicht verpflichtet, ein bestimmtes LLM, eine bestimmte Modellversion, eine bestimmte Datenquelle oder eine bestimmte Ausgabegeschwindigkeit, Antwortqualität oder sonstige konkrete Ausgabeeigenschaft dauerhaft bereitzustellen, sofern die vertraglich geschuldete Kernfunktion der KI-Plattform im Wesentlichen erhalten bleibt. Änderungen einzelner Nebenfunktionen, der Benutzeroberfläche, technischer Abläufe oder der verwendeten Modelle begründen für sich allein keinen Mangel und keine Ansprüche des Kunden.
Führt eine Änderung zu einer erheblichen und dauerhaften Einschränkung einer ausdrücklich im Vertrag vereinbarten Kernfunktion, wird AILABS dem Kunden nach Möglichkeit eine technisch und wirtschaftlich angemessene Ersatzlösung anbieten. Ist eine solche Ersatzlösung nicht verfügbar oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von § 13.
§ 4 Hosting, technische Voraussetzungen und Drittanbieter-Integrationen
4.1 Bei SaaS/Dedicated Hosting betreibt AILABS die Plattform in der vereinbarten Hosting-Umgebung. AILABS ist berechtigt, hierfür sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einzusetzen. Bei Self-Managed Hosting obliegen Betrieb, Infrastruktur, Datensicherung, Zugriffsverwaltung, Updates und IT-Sicherheit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten die für seine Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere Internetzugang, Endgeräte, Browser, Berechtigungen und gegebenenfalls eine geeignete Zielumgebung, bereit. AILABS schuldet bei Self-Managed Hosting keine Verfügbarkeit der kundenbetriebenen Umgebung.
4.3 Drittanbieter-Integrationen können zusätzlichen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters unterliegen. Soweit der Kunde sie aktiviert oder nutzt, ist er für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich. AILABS haftet für Verfügbarkeit, Inhalte und Leistungen von Drittanbietern nur nach Maßgabe von § 13 und nur, soweit AILABS eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Support
5.1 Für SaaS/Dedicated Hosting gewährleistet AILABS eine jährliche Verfügbarkeit der von AILABS kontrollierten Plattform von 99 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich als Verhältnis der tatsächlich verfügbaren Minuten zur Gesamtzahl der Minuten des jeweiligen Kalenderjahres, abzüglich der nachfolgend genannten ausgeschlossenen Zeiten. Bei unterjährigem Vertragsbeginn oder -ende ist der betreffende Zeitraum maßgeblich.
5.2 Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster von bis zu acht Stunden pro Kalendermonat, Notfallwartungen, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Störungen von Internet-, Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen, Ausfälle von Drittanbieter-LLMs oder Drittanbieter-Integrationen, vom Kunden zu vertretende Umstände sowie Zeiten, in denen der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt. AILABS wird planbare Wartungen grundsätzlich mit angemessener Vorankündigung durchführen.
5.3 Supportleistungen werden im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht. Der Kunde meldet Störungen nachvollziehbar und unterstützt AILABS im zumutbaren Umfang bei der Fehleranalyse. Eine Zusicherung der Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit von Drittanbieter-LLMs ist nicht geschuldet.
§ 6 Nutzungsrechte und autorisierte Nutzer
6.1 AILABS räumt dem Kunden für die Dauer und im Umfang des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform durch autorisierte Nutzer für eigene interne geschäftliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer und das vereinbarte Hosting-Modell beschränkt.
6.2 Der Kunde darf Nutzerkonten bei Ausscheiden oder Funktionswechsel eines Nutzers neu zuordnen, sofern eine gleichzeitige Nutzung über die vereinbarte Anzahl hinaus ausgeschlossen ist. Zugangsdaten sind personenbezogen zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen; Gemeinschaftskonten sind unzulässig, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
6.3 Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, vermieten, veräußern, öffentlich zugänglich machen, dekompilieren, reverse engineeren oder Sicherheitsmechanismen umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist. Ebenfalls unzulässig sind die Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Systeme, automatisierte Abfragen außerhalb freigegebener Schnittstellen sowie die Entfernung von Schutzrechts- oder Herkunftshinweisen.
§ 7 Kundeninhalte, Outputs und Schutzrechte
7.1 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Rechte an Kundeninhalten. Er räumt AILABS die für die Vertragsdurchführung erforderlichen, einfachen, räumlich unbeschränkten und auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung an vereinbarte LLM-Anbieter und Erstellung von Outputs. AILABS verwendet Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner Modelle, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
7.2 Soweit Outputs oder deren Bestandteile schutzfähig sind und Rechte bei AILABS entstehen, räumt AILABS dem Kunden ein einfaches Recht zur Nutzung für seine internen geschäftlichen Zwecke ein. Rechte Dritter, insbesondere an über Drittanbieter-Integrationen bereitgestellten Inhalten, bleiben unberührt. Der Kunde stellt vor einer externen Veröffentlichung oder Weitergabe sicher, dass die erforderlichen Rechte vorliegen.
7.3 Der Kunde sichert zu, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der Kundeninhalte berechtigt ist und alle erforderlichen Einwilligungen, Informationen und Rechtsgrundlagen vorliegen. Er prüft insbesondere berufsrechtliche, datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und geheimnisschutzrechtliche Anforderungen.
§ 8 Zulässige Nutzung, Fair Use und regulatorische Anforderungen
8.1 Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich rechtmäßig, vertragsgemäß und unter Beachtung anwendbarer regulatorischer Vorgaben, insbesondere des Datenschutzrechts, der KI-Verordnung sowie exportkontroll- und sanktionsrechtlicher Vorschriften. Er darf die Plattform nicht für verbotene KI-Praktiken oder in einer Weise einsetzen, die ohne erforderliche Maßnahmen als unzulässiges Hochrisiko-KI-System einzuordnen wäre.
8.2 Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die die Integrität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Plattform beeinträchtigt oder übermäßig belastet. Soweit keine konkreten Mengen vereinbart sind, gilt eine Nutzung als angemessen, die dem typischen Einsatz vergleichbarer KI-Software durch einen Standardkunden entspricht. AILABS wird den Kunden vor Maßnahmen wegen Überschreitung grundsätzlich informieren und ihm Gelegenheit zur Anpassung geben.
8.3 Der Kunde verpflichtet autorisierte Nutzer auf diese AGB und trifft angemessene organisatorische Maßnahmen. Er informiert AILABS unverzüglich über ihm bekannt werdende Missbräuche, Sicherheitsvorfälle oder unberechtigte Zugriffe.
§ 9 Sperrung, Inhaltsentfernung und Freistellung
9.1 AILABS kann den Zugang ganz oder teilweise sperren oder Inhalte entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, vertragswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung bestehen, eine gesetzliche oder behördliche Pflicht dies erfordert oder eine erhebliche Gefahr für die Plattform, Dritte oder Daten besteht. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und auf das erforderliche Maß beschränkt werden.
9.2 Soweit nicht Gefahr im Verzug, ein Sicherheitsrisiko oder eine gesetzliche Pflicht entgegensteht, wird AILABS den Kunden vorab informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. AILABS informiert den Kunden über Grund und Umfang der Maßnahme, soweit rechtlich zulässig, und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist.
9.3 Der Kunde stellt AILABS von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten, insbesondere einer rechtswidrigen Bereitstellung oder Nutzung von Kundeninhalten, beruhen. AILABS wird den Kunden unverzüglich informieren, ihm die Verteidigung im angemessenen Umfang ermöglichen und keine Ansprüche ohne seine Zustimmung anerkennen, sofern dadurch seine Interessen beeinträchtigt werden.
§ 10 Vergütung, Abrechnung und Preisänderungen
10.1 Vergütung, Abrechnungsintervall, Add-ons und etwaige nutzungsabhängige Entgelte ergeben sich aus dem Vertrag. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.2 Entgelte in Fremdwährung werden nach dem im Vertrag bestimmten Umrechnungskurs oder, hilfsweise, nach dem am Rechnungsdatum von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurs abgerechnet. Bank- und Umrechnungskosten des Kunden trägt der Kunde.
10.3 AILABS kann wiederkehrende Entgelte mit angemessener Vorankündigung ändern, soweit sich nach Vertragsschluss nachweisbar Kosten für Personal, Infrastruktur, Energie, Lizenzen, Drittanbieterleistungen oder rechtliche Anforderungen ändern oder AILABS den vereinbarten Leistungsumfang erweitert. Änderungen müssen verhältnismäßig sein. Kostensenkungen sind angemessen zu berücksichtigen. Übersteigt die Erhöhung 5 % so steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Information über die Preisanpassung ausüben kann. Unterbleibt die Kündigung oder gibt der Kunde innerhalb dieser Frist keine anderweitige Errklärung ab, gilt die neue Nutzungsgebühr als vereinbart. Die gesetzlichen Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 11 Gewährleistung
11.1 AILABS stellt die Plattform während der Vertragslaufzeit in einem Zustand bereit, der ihre Eignung für die vertraglich vereinbarte Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Maßgeblich sind die vereinbarte Leistungsbeschreibung und die Dokumentation. Unerhebliche Beeinträchtigungen begründen keine Mängelansprüche.
11.2 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. AILABS ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und kann nach eigener Wahl nachbessern, einen Workaround bereitstellen oder eine Ersatzleistung erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Gesetzliche Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
11.3 Für unentgeltliche Testleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über unentgeltliche Überlassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
§ 12 Test- und Pilotphasen
12.1 Eine kostenfreie Testphase oder kostenpflichtige Pilotphase besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Gegenstand, Umfang, Dauer, Vergütung und gegebenenfalls Support ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Funktionsumfang und Inhalte können gegenüber der späteren Produktivnutzung abweichen.
12.2 Die Test- oder Pilotphase endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung in eine entgeltliche Nutzung setzt einen gesonderten Vertragsschluss oder eine ausdrückliche elektronische Bestätigung des Kunden voraus; eine automatische Verlängerung oder Umwandlung findet nicht statt.
12.3 AILABS kann Testzugänge bei missbräuchlicher, rechtswidriger oder sicherheitsgefährdender Nutzung nach § 9 sperren oder beenden. Nach Ende der Phase wird der Zugang deaktiviert; eine Datenexportmöglichkeit richtet sich nach § 16.
§ 13 Haftung
13.1 AILABS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AILABS auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von AILABS. Sie gelten nicht, soweit AILABS einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Für Leistungen von LLM-Anbietern und sonstigen Drittanbietern haftet AILABS im rechtlich zulässigen Umfang; eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen von AILABS wird dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 14 Vertraulichkeit und Geheimnisschutz
14.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitenden, Beratern und Unterauftragnehmern offengelegt werden, soweit diese sie benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich, behördlich oder gerichtlich erforderliche Offenlegungen sind zulässig; die empfangende Partei wird die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab informieren.
14.3 Nach Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen und Daten auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Beweissicherungsinteressen entgegenstehen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie deren Schutzvoraussetzungen vorliegen.
§ 15 Meldung rechtswidriger Inhalte und Inhaltsmoderation
15.1 Jede Person oder Einrichtung kann AILABS über das von AILABS bereitgestellte elektronische Meldeverfahren darauf hinweisen, dass auf der Plattform gespeicherte oder bereitgestellte Inhalte ihrer Auffassung nach rechtswidrig sind. Das Meldeverfahren muss leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein. Meldungen können insbesondere über das hierfür vorgesehene Online-Formular oder die von AILABS mitgeteilte Kontaktadresse eingereicht werden.
15.2 Eine Meldung soll möglichst folgende Angaben enthalten:
- eine hinreichend begründete Erläuterung, weshalb der betreffende Inhalt als rechtswidrig angesehen wird;
- eine möglichst genaue elektronische Fundstelle oder sonstige Angaben, anhand derer der Inhalt eindeutig aufgefunden werden kann;
- den Namen und die elektronische Kontaktadresse der meldenden Person oder Einrichtung;
- eine Erklärung, dass die meldende Person oder Einrichtung nach bestem Wissen und in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
15.3 AILABS prüft eingehende Meldungen zeitnah, objektiv und mit der erforderlichen Sorgfalt. AILABS ist nicht verpflichtet, die auf der Plattform gespeicherten oder übermittelten Informationen allgemein zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu suchen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hindeuten. Eine solche allgemeine Überwachungspflicht besteht nach Art. 8 DSA gerade nicht.
15.4 Ergibt die Prüfung, dass ein Inhalt rechtswidrig ist oder gegen diese AGB verstößt, kann AILABS unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls insbesondere:
- den Inhalt entfernen oder den Zugriff darauf beschränken;
- die Sichtbarkeit oder Weitergabe des Inhalts einschränken;
- den betreffenden Arbeitsbereich oder Nutzerzugang vorübergehend sperren;
- den Nutzer zur Entfernung oder Änderung des Inhalts auffordern;
- das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
15.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen der Zugang zur Plattform und sämtliche Nutzungsrechte des Kunden, soweit in diesen AGB oder im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Kunde kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende die Herausgabe oder den Export seiner Kundeninhalte verlangen, soweit diese bei AILABS gespeichert sind. Die Herausgabe oder der Export erfolgt in einem gängigen und maschinenlesbaren Format, soweit dies technisch möglich und für AILABS mit angemessenem Aufwand umsetzbar ist. Während dieses Zeitraums besteht kein Recht zur produktiven Nutzung der Plattform; AILABS kann den Zugang ausschließlich zur Durchführung des Datenexports in einem eingeschränkten Umfang aufrechterhalten.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist löscht AILABS die beim Kunden gespeicherten Kundeninhalte, sofern der Kunde keinen Anschlussvertrag geschlossen oder innerhalb der Frist einen Datenexport verlangt hat. Die Löschung erfolgt innerhalb von weiteren 30 Kalendertagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie Daten, die zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, bleiben unberührt. Solche Daten werden gesperrt, nicht für andere Zwecke verarbeitet und nach Wegfall des jeweiligen Aufbewahrungs- oder Sicherungszwecks gelöscht.
Soweit AILABS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Ziffer und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung gehen die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
Die Verpflichtung zur Löschung erfasst auch vorhandene Kopien bei von AILABS eingesetzten Unterauftragsverarbeitern, soweit AILABS hierauf rechtlich und tatsächlich Einfluss nehmen kann. Technisch bedingte Sicherungskopien werden nach dem regulären Sicherungs- und Löschkonzept von AILABS überschrieben oder gelöscht und bis dahin gegen eine weitere Nutzung gesperrt.
15.6 Maßnahmen nach diesem § 15 werden nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit getroffen. Dabei berücksichtigt AILABS insbesondere die Schwere und Art des mutmaßlichen Verstoßes, die Rechte und Interessen des betroffenen Kunden oder Nutzers sowie die Auswirkungen der Maßnahme auf den Betrieb der Plattform.
15.7 Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder von AILABS angeboten, kann der betroffene Kunde oder Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist eine Überprüfung der Maßnahme verlangen. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz und DORA
16.1 Soweit AILABS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags und geht bei Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vor, soweit er die Auftragsverarbeitung betrifft.
16.2 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Information betroffener Personen und seine Weisungen verantwortlich. AILABS verarbeitet personenbezogene Daten nur nach dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht. Einzelheiten zu Unterauftragsverarbeitern und Drittlandtransfers richten sich nach dem AVV.
16.3 Eine DORA-Zusatzvereinbarung wird nur geschlossen, soweit der Kunde dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 unterliegt und die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet AILABS keine über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehenden DORA-spezifischen Verpflichtungen.
§ 17 Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende
17.1 Die anfängliche Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jeweils um zwölf Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums in Textform kündigt.
17.2 Ist ausdrücklich eine monatliche Laufzeit vereinbart, kann jede Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen monatlichen Vertragszeitraums in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe können insbesondere erhebliche oder wiederholte Vertragsverletzungen trotz angemessener Abhilfefrist, gravierende Sicherheitsverstöße, nachhaltiger Zahlungsverzug oder Insolvenzgründe sein; die Aufzählung ist nicht abschließend.
17.3 Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Soweit technisch vorgesehen und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt, erhält er während einer angemessenen Übergangsfrist von mindestens 30 Tagen Gelegenheit, seine Kundeninhalte zu exportieren. Danach löscht oder anonymisiert AILABS Kundeninhalte nach Maßgabe des AVV und vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
§ 18 Änderungen von Plattform und AGB
18.1 AILABS ist berechtigt, die KI-Plattform während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln, anzupassen, zu erweitern, zu ändern oder teilweise einzustellen, soweit dies aus technischen, wirtschaftlichen, sicherheitsbezogenen, datenschutzrechtlichen, regulatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich oder für die Weiterentwicklung der Leistungen zweckmäßig ist. Dies umfasst insbesondere Änderungen der Benutzeroberfläche, der Systemarchitektur, der Hosting-Umgebung, der Schnittstellen, der Datenverarbeitung, der Sicherheitsmechanismen, der eingesetzten Modelle und Modellanbieter sowie der Funktionen und technischen Abläufe.
AILABS darf einzelne Nebenfunktionen, optionale Funktionen oder nicht ausdrücklich individuell vereinbarte Leistungsbestandteile ändern, ersetzen oder einstellen. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung, Bedienoberfläche, Modellversion, technische Implementierung oder unveränderte Weiterentwicklung der KI-Plattform besteht nicht. AILABS ist außerdem berechtigt, Funktionen durch andere Funktionen mit im Wesentlichen vergleichbarem Zweck zu ersetzen.
Der wesentliche Vertragsgegenstand und die ausdrücklich vereinbarten Kernfunktionen bleiben vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung erhalten. Eine Änderung gilt nicht als erhebliche Beeinträchtigung, wenn sie lediglich die technische Umsetzung, einzelne Ausgabeeigenschaften, die Benutzeroberfläche, die Antwortgeschwindigkeit, die Modellversion oder optionale Funktionen betrifft. AILABS wird wesentliche Änderungen, die den Kunden nicht nur unerheblich nachteilig betreffen, mit angemessener Vorankündigung in Textform mitteilen, soweit dies unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und des Änderungsgrundes zumutbar ist.
Führt eine Änderung trotz einer angemessenen Ersatzlösung zu einer nicht nur unerheblichen und dauerhaften Einschränkung einer ausdrücklich individuell vereinbarten Kernfunktion, kann der Kunde den betroffenen Leistungsteil innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder sicherheitsbezogener Anforderungen erforderlich ist und AILABS dem Kunden eine zumutbare Ersatzlösung bereitstellt.
18.2 AILABS kann diese AGB nur aus triftigen Gründen ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder bei einer Weiterentwicklung der Leistungen, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Eine einseitige Änderung des wesentlichen Vertragsgegenstands oder der Hauptleistungspflichten ist ausgeschlossen. AILABS informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform über Inhalt, Grund und Folgen der Änderung. Bei nicht nur unerheblichen nachteiligen Änderungen erhält der Kunde ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht; eine Zustimmungsfiktion für wesentliche Änderungen findet nicht statt.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
19.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, soweit dies erforderlich ist; eine automatisch geltende wirtschaftlich abweichende Ersatzregelung ist damit nicht verbunden.